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GEG - Sanierungen im Bestand

Die Anforderungen sind ähnlich gefasst wie die der EnEV 2014. Sie gelten NICHT bei vom Eigentümer selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer selbst das Gebäude am 1.2.2002 bewohnt hat. Sie kommt erst bei einem Eigentümerwechsel nach diesem Datum zum Tragen. Im Einzelnen gilt vereinfacht:

HEIZKESSEL

Folgende Heizkessel müssen außer Betrieb genommen werden:

  • Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind.
  • Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind nach Ablauf von 30 Jahren
  • Die beiden genannten Punkte lassen Ausnahmen zu, zum Beispiel, wenn es sich bei den Kesseln um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt oder die Kesselleistung kleiner als 4 oder größer als 400 kW beträgt.

ROHRLEITUNGEN

Folgende Rohrleitungen müssen mit einer Wärmedämmung versehen werden

  • Bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, müssen mit einer Wärmedämmung versehen werden.
  • In Anlage 8 des GEG sind die Anforderungen an die Wärmedämmung aufgeführt.

OBERGESCHOSSDECKE

Folgende Obergeschossdecken müssen gedämmt werden; als Obergeschossdecke werden die Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum bezeichnet.

  • Obergeschossdecken müssen gedämmt werden. Dabei muss auch ein bestimmter energetischer Mindestanspruch erfüllt werden.
  • Die Nachrüstverpflichtung gilt NICHT für Obergeschossdecken, die die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen.*
  • Anstelle der obersten Geschossdecke kann auch das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt sein.

* Für bauphysikalisch Interessierte:

In der DIN 4108-2: 2013-02 wird nicht ein bestimmter maximaler Wärmedurchgangskoeffizient, also u-Wert [W/(m²K)] gefordert, sondern es sind einzuhaltende Mindestwerte des Wärmedurchlasswiderstands R [(m²K)/W] angegeben. Wird bei einem Bauteil der Mindestwert des Wärmedurchlasswiderstands eingehalten gilt als gesichert, dass auf der Innenseite dieses Bauteils kein Tauwasser ausfällt.

mit

Rse: äußerer Wärmeübergangswiderstand
: Summe der Wärmedurchlasswiderstände aller Schichten dieses Bauteils (von außen nach innen)
Rsi: innerer Wärmeübergangswiderstand

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