Im Folgenden finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Angaben eines Energieausweises. Bitte klicken Sie auf einen der Begriffe, um die dazugehörige Erläuterung zu sehen.
Energieausweis für ein Beispielgebäude mit Angabe des Bedarfs und des Verbrauchs ("Kombinierter Ausweis")
Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ist die für den Käufer bzw. Mieter wichtigste Angabe im Bedarfsausweis; Sie finden ihn auf Seite 2 des Ausweises, der Pfeil über dem Bandtacho markiert den Energiebedarf. Für das Beispielgebäude beträgt der Endenergiebedarf 157,9 kWh/(m²a).
Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die für die Heizung und zur Bereitung des Warmwassers benötigt wird. Dabei ist dieser Wert unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet worden und bezieht sich auf die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Heizungsanlage: Je besser das Haus gedämmt ist und je effizienter die Heizung arbeitet, um so kleiner ist der Endenergiebedarf.
Die Einheit des Endenergiebedarfs lautet kWh/(m²a)
- kWh steht für Kilowattstunde. 10 Kilowattstunden sind ca. 1 Liter Heizöl.
- a bedeutet, der Energiebedarf wird pro Jahr angegeben.
- Die m² beziehen sich auf die Nutzfläche des Gebäudes und NICHT auf die Wohnfläche. Schauen Sie auf Seite 1 des Ausweises, dort ist die Gebäudenutzfläche (AN) angegeben:
So interpretieren Sie den Endenergiebedarf
Multiplizieren Sie die m²-Angabe der Nutzfläche mit dem Endenergiebedarf: 157,9 kWh/(m²a) x 96,8 m² = 15.300 kWh/a
Das Beispielgebäude benötigt also 15.300 kWh Erdgas bzw. 1.530 Liter Heizöl an Energie für Heizung und Warmwasser im Jahr.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf ist die für ökologisch Interessierte wichtigste Angabe im Bedarfsausweis; Sie finden ihn auf Seite 2 des Ausweises, der Pfeil unter dem Bandtacho markiert den Primärenergiebedarf. Für das Beispielgebäude beträgt der Primärenergiebedarf 178,1 kWh/(m²a).
Der Primärenergiebedarf kann als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie zum Beispiel der CO2-Emission des Wohnhauses, herangezogen werden. Bei dieser Energiemenge kommt zum oben genannten Endenergiebedarf noch die Energiemenge hinzu, die zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe benötigt wird.
Je größer der Kennwert des Primärenergiebedarfs, desto höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes.
Energieverbrauch
Der Energieverbrauch ist die für den Käufer bzw. Mieter wichtigste Angabe im Verbrauchsausweis; Sie finden ihn auf Seite 3 des Ausweises. Für das Beispielgebäude beträgt der Energieverbrauch 119,4 kWh/(m²a).
Der Energieverbrauch ist die Energiemenge für Heizung und Warmwasser, die der Vormieter bzw. Vorbesitzer tatsächlich im Durchschnitt in den letzten Jahren verbraucht hat.
Die Einheit des Endenergiebedarfs lautet kWh/(m²a)
- kWh steht für Kilowattstunde. 10 Kilowattstunden sind ca. 1 Liter Heizöl.
- a bedeutet, der Energiebedarf wird pro Jahr angegeben.
- Die m² beziehen sich auf die Nutzfläche des Gebäudes und NICHT auf die Wohnfläche. Schauen Sie auf Seite 1 des Ausweises, dort ist die Gebäudenutzfläche (AN) angegeben:
So interpretieren Sie den angegebenen Energieverbrauch
Multiplizieren Sie die m²-Angabe der Nutzfläche mit dem Endenergiebedarf: 119,4 kWh/(m²a) x 96,8 m² = 11.600 kWh/a
Das Beispielgebäude benötigt also 11.600 kWh Erdgas bzw. 1.160 Liter Heizöl an Energie für Heizung und Warmwasser im Jahr.
Primärenergieverbrauch
Der Primärenergieverbrauch ist die für ökologisch Interessierte wichtigste Angabe im Verbrauchsausweis; Sie finden ihn auf Seite 2 des Ausweises, der Pfeil unter dem Bandtacho markiert den Primärenergieverbrauch. Für das Beispielgebäude beträgt der Primärenergieverbrauch 131,4 kWh/(m²a).
Der Primärenergiebedarf kann als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie zum Beispiel der CO2-Emission des Wohnhauses, herangezogen werden. Bei dieser Energiemenge kommt zum oben genannten Endenergiebedarf noch die Energiemenge hinzu, die zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe benötigt wird.
Je größer der Kennwert des Primärenergieverbrauchs, desto höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes.
Unterschiede der Kennwerte im Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Der Energieverbrauch ist die Brennstoffmenge, die in den letzten Jahren tatsächlich verbraucht wurde. Im Energieverbrauch schlägt sich damit das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner nieder. Damit unterscheidet sich der Energieverbrauch vom berechneten (End-)Energiebedarf, der von einem „Normnutzer“ ausgeht und das individuelle Heiz- und Lüftungsverhalten nicht berücksichtigt. Resultat ist, dass die gemessenen Verbrauchswerte in aller Regel von der Bedarfsrechnung nach Norm abweichen.
Der tatsächliche Verbrauch in einem Altbau ist oftmals geringer als der errechnete Bedarf, meiner persönlich Erfahrung nach sogar im Durchschnitt 20 – 30%! Ursache dafür ist unter anderem, dass nicht alle Teile des Gebäudes gleichmäßig und „nach Norm“ beheizt werden (Treppenhaus, einzelne Räume wie Schlafzimmer etc.). Um einen Bedarfs- mit einem Verbrauchsausweis vergleichen zu können sollte man sich bei dem Gebäude, für das der Verbrauchsausweis erstellt worden ist, also zunächst nach dem Nutzerverhalten erkundigen (eher sparsames Heizen, wurden alle Räume beheizt, wie viele Personen haben im Haus gewohnt etc.). Eventuell kann die Verbrauchsangabe dann um 20 bis 30% erhöht werden, um sie mit dem Endenergiebedarf des Gebäudes mit Bedarfsausweis vergleichen zu können.
Verkürzter Bandtacho seit 2014
Hier gibt es einige Neuerungen im Vergleich zum Energieausweis zu älteren Energieeinsparverordnungen:
Vergleich: Bandtacho EnEV 2009(oben) und 2014(unten)
Der Bandtacho, der den Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes anzeigt, wurde mit der 2014 in Kraft getretenen Energieeinsparung EnEV 2014 verkürzt und reicht nur noch bis zu einem Energiebedarf von 250 kWh/(m²a) statt bisher 400 kWh/(m²a). Durch diese Verkürzung verschiebt sich teilweise die Farbzuordnung der Werte, lag beispielsweise ein Bedarf von 200 kWh/(qma) auf dem Bandtacho der ENEV 2009 noch im gelben Bereich, liegt er jetzt schon im schlechteren orangefarbenen Bereich.
Wurde also für ein Wohnhaus vor 2014 schon ein Energieausweis erstellt, liegt sein Energiekennwert unter Umständen noch im grünen Bereich, während er nach aktueller Energieeinsparverordnung bei einem zum Beispiel 2015 erstellten Ausweis schon im gelben Bereich liegen würde. Man muss also unbedingt auf den Zahlenwert des kennwerts, nicht nur die Farbe, achten.