Der Energieausweis ist zur Pflicht geworden. Er muss bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohnungen und Häusern den potentiellen Käufern oder Mietern spätestens bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgezeigt werden.
Der Energieausweis enthält Angaben über den Heizenergiebedarf bzw- -verbrauch eines Gebäudes und sorgt so für verstärkte Transparenz auf dem Immobilienmarkt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem bedarfsorientierten Ausweis - kurz "Bedarfsausweis" - und dem verbrauchsorientierten Ausweis - kurz "Verbrauchsausweis".
Wenn Ihr Gebäude
- ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 5 Wohnungen ist, oder
- der Bauantrag nach dem 1.10.1977 gestellt wurde, oder
- das Gebäude mittlerweile auf Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde
darf für Ihr Wohnhaus ein kostengünstigerer Verbrauchsausweis erstellt werden. In allen anderen Fällen muss ein Bedarfsausweis erstellt werden oder es kann ein "kombinierter Energieausweis" mit Angabe sowohl des Bedarfs als auch des Verbrauchs ausgearbeitet werden..
Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbrauchsausweis.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um den Bedarfsausweis..
DER ENERGIEAUSWEIS VOM PROFI - SCHNELLE UND UNKOMPLIZIERTE ERSTELLUNG
Ihnen ist unklar, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude der richtige ist? Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder rufen Sie mich an. Gerne berate ich Sie.