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BAFA-Förderung "Heizen mit Erneuerbaren Energien"

... LEIDER BIN ICH AUFGRUND DER GROßEN NACHFRAGE NOCH NICHT DAZU GEKOMMEN, DIE SEIT 1.1.2021 GELTENDEN, NOCHMALS VERBESSERTEN FÖRDERBEDINGUNGEN AUFZUFÜHREN. ....

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert im Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" den Einbau von Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien mit bis zu 45 % der Investitionskosten. Seit dem 1.1.2020 gibt es auch beim BAFA, genau wie schon längst bei der KfW, die Möglichkeit, dass die Förderanträge der Kundinnen und Kunden durch die Energieberaterin gestellt werden können.

Auch hier das Wichtigste zuerst: Das BAFA fördert lediglich Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Als Maßnahmenbeginn zählt beim BAFA bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

BESTANDSGEBÄUDE

  • In Bestandsgebäuden werden vom BAFA praktisch alle gängigen Heizssysteme gefördert, die auf Basis erneuerbarer Energien funktionieren: Solarkollektoren, Biomasse (Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel), Wärmepumpen Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 30 und 35 % der förderfähigen Kosten.
  • Ebenfalls gefördert werden sogenannte Hybridheizungen - und zwar mit 35 %, wenn die parallel verwendeten Techniken ausschließlich aus techniken der erneuerbaren Energien bestehen, oder mit 30 %, wenn eine neue Gasheizung mit Solar, Biomasse oder Wärmepumpe kombiniert wird.
  • Eine neue Gasheizung wird mit 20 % gefördert, wenn spätestens 2 Jahre später die Nutzung erneuerbarer Energien hinzukommt. Das BAFA nennt diese Förderung "Renewable Ready" Gas-Brennwertheizung.

Last but not least: Bis auf die letztgenannte "Renewable Ready-Förderung" erhöht sich die genannte Förderung nochmals um 10 %, wenn eine Ölheizung außer Betrieb genommen wird.

NEUBAUTEN

  • In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

ANTRAGSTELLUNG

Als Energieberaterin können Sie mich bevollmächtigen, die Antragstellung beim BAFA für Sie zu übernehmen. Das BAFA kommuniziert dann ausschließlich mit mir als Bevollmächtigter, so ersparen Sie sich Zeit und Stress.

ANGEBOT/ TERMIN

Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder rufen Sie mich an; in einem telefonischen Vorgespräch informiere ich Sie über die Möglichkeiten meiner Beratung. Im Anschluss erhalten Sie ein individuelles Angebot für meine Beratung.

Die aktuelle Richtlinie zum Förderprogramm erhalten Sie auf den Seiten des BAFA.

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